Whistleblowing

Die MPREIS Italia GmbH setzt sich dafür ein, dass das Unternehmen nach ethisch und rechtlich inspirierten Prinzipien geführt wird. Die Meldung von eventuellen Verstößen gegen rechtliche Bestimmungen soll dazu beitragen, kritische Probleme und Risiken, denen alle Gesellschaften, einschließlich dieses Unternehmens, potenziell ausgesetzt sind, rechtzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren bzw. so weit als möglich auszuschließen.

Die MPREIS Italia GmbH stellt hierfür einen eigenen Kanal zu Verfügung, über welchen vertraulich potenziell unangemessenes Verhalten, Fehlverhalten oder mutmaßliche Verstöße gegen die im Organisationsmodell 231/2001, im Verhaltenskodex, in der Betriebsordnung vorgesehenen Bestimmungen oder allgemein Verstöße gegen geltende Gesetzesbestimmungen oder andere Vorschriften gemeldet werden können.

Wie kann eine solche Meldung eingereicht werden?

Diese Meldungen können an das Postfach einer externen Rechtsanwaltskanzlei, an die Rechtsanwältin Cosima Ebner, Mazziniplatz Nr. 49, 39100 Bozen mittels Postwege oder an die E-Mail-Adresse: ext-cosmina.ebner@mpreis.com übermittelt werden.

Grundlegend ist für die MPREIS Italia GmbH, dass die Vertraulichkeit von Hinweisgebern (s.g. whistleblower) und von anderen geschützten Personen jederzeit berücksichtigt und geschützt wird und diese vor den Risiken möglicher Vergeltungsmaßnahmen bewahrt werden, dies in voller Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzesbestimmungen. In diesem Sinne werden alle Hinweise in anonymer und vertraulicher Weise bearbeitet. Damit die bestmöglichen Voraussetzungen für eine effektive Untersuchung vorliegen, werden die meldenden Personen jedoch ersucht, ihre Identität preiszugeben.

Auswertung der Meldung

Bei Eingang einer Meldung wird innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Erhalt eine Empfangsbestätigung von der externen Rechtsanwaltskanzlei übermittelt. Innerhalb von 90 Tagen wird eine erste Erklärung zu der Meldung abgegeben. Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass die „Whistleblowing“-Meldung nicht belegbar ist oder aus rein böser Absicht abgesendet wurde, so wird die Meldung an die interne zuständige Abteilung weitergeleitet.